Hieronymus-Preis des BDÜ für vorbildliche Leistungen im Bereich mehrsprachiger Kommunikation

Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) zeichnet mit seinem Hieronymus-Preis beispielhaftes Handeln von Unternehmen im Bereich der mehrsprachigen Kommunikation aus.  

Eine gelungene Kommunikation ist die Basis für erfolgreiche Gespräche, Geschäftsbeziehungen und Vertragsabschlüsse. Die Bereiche, in denen professionelle Übersetzer und Dolmetscher dazu beitragen können, sind vielfältig. Sie reichen von der Übersetzung von Verträgen, Internetauftritten und Handbüchern über das Dolmetschen von Produktvorführungen, die Lokalisierung von Software, das Dolmetschen von Vorträgen, die Begleitung bei Vertragsverhandlungen, die Einführung in eine fremde Kultur, den schnellen Überblick über fremdsprachliche Dokumente bis hin zur mehrsprachigen Präsentation eines Unternehmens. 

Viele Unternehmen haben bereits die große Bedeutung kompetenter Sprachdienstleistungen und den Mehrwert des Einsatzes von qualifizierten Übersetzern und Dolmetschern erkannt. Daher verleiht der BDÜ den Preis im Rahmen einer BDÜ-Veranstaltung an ein Unternehmen, das mit seinem Handeln Vorbild in der Branche ist. 

Verfahren 

Vorschlagsberechtigt sind BDÜ-Mitglieder, Dolmetscher und Übersetzer, Unternehmen sowie alle an der qualifizierten Sprachmittlertätigkeit Interessierten. 

Ein Vorschlag wird formlos an die Bundesgeschäftsstelle des BDÜ, Uhlandstraße 4-5, 10623 Berlin, info(at)bdue.de, eingereicht. 

Dieser enthält eine Begründung mit spezifischer Benennung der auszeichnungswürdigen Aspekte (Umfang maximal 300 Wörter) und die Nennung eines Ansprechpartners in dem Unternehmen sowie der Kontaktdaten des Unternehmens. Der Vorschlag muss bis spätestens 21. August 2015 in der Bundesgeschäftsstelle eingegangen sein. 

Vorgeschlagen werden kann jedes Unternehmen im In- und Ausland, das in vorbildlicher Weise seine mehrsprachige Kommunikation mit internen oder externen Übersetzern und/oder Dolmetschern realisiert. Von dem ausgezeichneten Unternehmen wird erwartet, dass es einen Firmenvertreter zur Entgegennahme des Preises auf der BDÜ-Veranstaltung entsendet und einer Veröffentlichung seines Namens und Logos im Zusammenhang mit dem Hieronymus-Preis des BDÜ zustimmt. 

Das Entscheidungsgremium ist eine Jury, die sich aus den Mitgliedern des Bundesvorstandes sowie aus drei Vertretern der BDÜ-Mitgliedsverbände zusammensetzt. Die Vertreter der Mitgliedsverbände wurden von der Jahresmitgliedersammlung des BDÜ bestimmt. 

Die Auswahl der Jury erfolgt durch Mehrheitsentscheidung in nicht öffentlicher Sitzung; die Entscheidung der Jury ist abschließend und nicht anfechtbar. Die Liste der vorgeschlagenen Unternehmen wird nicht veröffentlicht. Sollte die Jury zu dem Ergebnis kommen, dass kein auszeichnungswürdiges Unternehmen vorgeschlagen wurde, kann die Verleihung des Preises ausgesetzt werden. 

Preis 

Bei der Auszeichnung handelt es sich um einen primär ideellen Preis, der aus einem Glasquader mit Laser-Innendruck oder Vergleichbarem besteht. 

Hintergrundinformation 

Der Heilige Hieronymus gilt als der Schutzpatron der Übersetzer. Der Gedenktag des Heiligen am 30. September wurde 1992 vom internationalen Übersetzerverband FIT zum Weltübersetzertag ausgerufen. Der Gelehrte und Theologe Hieronymus, der von ca. 347 bis 420 lebte, übersetzte die Bibel in das Sprechlatein seiner Zeit. Bis zu diesem Zeitpunkt lagen die biblischen Schriften vornehmlich in griechischer Übersetzung und meist hebräischen Originaltexten vor. Das große Werk des Kirchenvaters, die Vulgata, war über viele Jahrhunderte die offizielle Fassung der Bibel in der römischen Kirche. 

Quelle: BDÜ-Vorstand, 28.5.2015

Ausschreibung als PDF


Dolmetscher Übersetzer

Qualifizierte Sprachexperten für mehr als 80 Sprachen und viele Fachgebiete

Seminar-
Angebot

Fachliche und unternehmerische Qualifikation überall in Deutschland

nach oben

mybdue twitter facebook linkedin youtube
×