JVEG-Novellierung: Referentenentwurf veröffentlicht – BDÜ sieht wesentliche Empfehlungen umgesetzt

Entwurf schlägt Anhebung der Vergütungssätze sowie Streichung des §14 vor

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den Referentenentwurf zur Novellierung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG), das auch die Entschädigung der für die Justiz arbeitenden Dolmetscher und Übersetzer regelt, veröffentlicht. Der Gesetzentwurf sieht nun eine erneute Anpassung sowie Regelungen für eine vereinfachte Abrechnung vor; auch soll der sich auf Rahmenvereinbarungen beziehende §14 gestrichen werden. Letzteres war die zentrale Forderung des BDÜ im Rahmen der Beratungen zum Referentenentwurf.

Die Vergütungssätze des JVEG waren zuletzt am 1. August 2013 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. Die im nun veröffentlichten Referentenentwurf vorgeschlagenen Sätze beruhen im Wesentlichen auf den Ergebnissen einer im Frühjahr 2019 im Auftrag des BMJV durchgeführten Marktanalyse und bilden eine seit der letzten Anpassung erfolgte allgemeine Steigerung des Preisniveaus im Markt ab. Für eine vereinfachte Abrechnung soll künftig auch auf die Unterscheidung zwischen Simultan- und Konsekutivdolmetschen verzichtet werden.

Die größte Errungenschaft aus Sicht des BDÜ jedoch ist die vorgeschlagene Streichung des §14. „Wir freuen uns sehr, dass unsere dahingehende Empfehlung nun endlich Eingang in den Referentenentwurf gefunden hat“, so Dr. Thurid Chapman, für das Ressort zuständige BDÜ-Vizepräsidentin. „Bereits bei der letzten Novellierungsrunde hatten wir uns für die Streichung dieser Regelung eingesetzt, die durch eine – eigentlich zur Verfahrensvereinfachung vorgesehene – Möglichkeit zur Vereinbarung von Rahmenverträgen letztlich zu einer deutlich qualitätsmindernden Preiserosion bei den Leistungen für Justiz- und Polizeibehörden geführt hat. Bei der aktuellen Anpassungsrunde hat der BDÜ deshalb ganz darauf fokussiert, den hieraus resultierenden Missstand erneut zu verdeutlichen und seine negativen Konsequenzen für die Qualität der Sprachdienstleistungen für die Justiz herauszuarbeiten.“ Unter anderem hatte der BDÜ darauf gedrängt, in der Marktstudie vergleichbare Vereinbarungen in der freien Wirtschaft abzufragen. Auch bei zahlreichen politischen Gesprächen auf allen Ebenen hatten Verbandsvertreter die Auswirkungen dieser Regelung immer wieder deutlich gemacht, unter anderem auch gemeinsam mit dem Schwesterverband ADÜ Nord im Sachverständigen-Beirat des BMJV.

„Zwar muss der Referentenentwurf jetzt noch die Zustimmung des Kabinetts und insbesondere auch des Bundesrats erfahren. Zunächst freuen wir uns jedoch, dass sich unsere Strategie als richtig erwiesen hat und mit Aufnahme der Streichung des §14 in den Referentenentwurf ein bedeutsames, von vielen letztlich nicht für möglich gehaltenes Ergebnis gebracht hat.“

Der Referentenentwurf ist als PDF auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz abrufbar.

Die Inhalte der Stellungnahme des BDÜ sind auch im Positionspapier „Zu den Vergütungsregelungen für Dolmetscher und Übersetzer im JVEG“ zusammengefasst.


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