Kinderarbeitsreport 2024 von Terre des Hommes mit Fokus auf Deutschland / BDÜ fordert erneut Vorgehen gegen Kinderdolmetschen
Regelmäßig zum Internationalen Tag gegen Kinderarbeit am 12. Juni veröffentlicht Terre des Hommes seinen Jahresreport. 2024 liegt das Augenmerk auf Deutschland, wo eine wissenschaftliche Studie zu dem Thema durchgeführt wurde. (Siehe Pressemitteilung mit Download des vollständigen Berichts.)
Unter der Überschrift „Kinderarbeit? In Deutschland?“ werden zum Teil überraschende Situationen aufgezeigt, die man auf den ersten Blick vielleicht gar nicht als Kinderarbeit einordnen würde, so z. B. die „Vermarktung“ durch Familieninfluencer oder die Pflege von Angehörigen. Explizit wird in dem Bericht auch verurteilt, dass Kinder und Jugendliche häufig – vornehmlich im familiären Rahmen – „übersetzen“ bzw. dolmetschen müssen:
„Für Familien mit Migrationshintergrund oder Fluchterfahrung sollten besonders bei medizinischen Gesprächen professionelle Übersetzer*innen hinzugezogen werden, um Kinder vom Übersetzen schwieriger Fachsprache und möglicherweise bedrückender Nachrichten zu Krankheitsverläufen zu entlasten.“ (S. 34)
Dem bzw. der Empfehlung (S. 53) „Professionelle Übersetzung in andere Sprachen bei medizinischen Gesprächen, damit Kinder nicht übersetzen müssen“ schließt sich der BDÜ ausdrücklich an. Grundsätzlich sollte sich diese Empfehlung auch nicht nur auf das Gesundheitswesen, sondern auch auf das Dolmetschen in allen anderen Settings des Gemeinwesens beziehen, beispielsweise auch bei Gesprächen in Schulen, bei Ämtern und Behörden etc. Kinder dürfen nicht mit dieser schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabe belastet, und schon gar nicht zur Einsparung professioneller Sprachmittlung missbraucht werden. Seine Forderungen zur längst fälligen Abschaffung des Kinderdolmetschens hat der Verband in einem Positionspapier zusammengefasst.
Wie können Kinder also vor dieser Form von Ausbeutung geschützt werden? Für das Dolmetschen und Übersetzen im Gesundheitswesen hat der BDÜ ein Modell für den Einsatz qualifizierter Sprachmittler entwickelt, mit dem so auch Kinder geschützt werden. Umfassend erläutert wird die mögliche praktische Umsetzung in der entsprechenden FAQ-Sammlung. Mit Blick auf das Versprechen der aktuellen Bundesregierung im Koalitionsvertrag, dass Sprachmittlung Bestandteil des SGB V werden soll, fordert der Verband eindringlich, dieses endlich einzulösen (siehe auch BDÜ-Meldung „Dolmetschen im Gesundheitswesen: Immer noch kein Gesetz in Sicht“). Auch zum Schutz von Kindern vor – wenn auch vielleicht unbewusstem – Missbrauch durch Arbeit, die ihrer Entwicklung schadet.