Koalitionsvertrag: Dolmetschen im Gesundheitswesen soll Bestandteil von Sozialgesetzbuch V werden

Wichtige BDÜ-Forderung findet sich im Koalitionsvertrag wieder / Verband fordert für Umsetzung Berücksichtigung des Qualitätsaspektes und Anlehnung an JVEG-Sätze

Nachdem der BDÜ in seinem Forderungspapier zur Bundestagswahl auf die Notwendigkeit des Einsatzes von qualifizierten Dolmetschern und Übersetzern u. a. im Gesundheitswesen hingewiesen hatte, begrüßt es der Verband ausdrücklich, dass dies Eingang in den am 24. November veröffentlichten Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gefunden hat: „Sprachmittlung auch mit Hilfe digitaler Anwendungen wird im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung Bestandteil des SGB V.“ (siehe Koalitionsvertrag, S. 65).

Bei der Umsetzung wird es von entscheidender Bedeutung sein, wie die Bereitstellung der entsprechenden Leistungen geregelt und ausgestaltet wird; dies gilt insbesondere im Hinblick auf „digitale Anwendungen“. Diesbezüglich wird sich der BDÜ auch weiterhin in die Diskussionen mit politischen Entscheidungsträgern einbringen und dabei nicht zuletzt auf die Forderungen aus seinem Positionspapier zur Finanzierung und Qualitätssicherung von Dolmetschleistungen im Gesundheitswesen wie die Etablierung von Qualifikationskriterien und entsprechend qualitätssichernder Honorare in Anlehnung an die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) festgelegten Sätze Bezug nehmen.

Mehr dazu auch in unserer Meldung vom 07.12.2021.


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