Die Berufs- und Ehrenordnung stellt eine Selbstverpflichtung der BDÜ-Mitglieder auf hohem Niveau dar. Hier einige Beispiele:
- BDÜ-Mitglieder werden durch die BEO angehalten, nur Aufträge in solchen Sprachen und Fachgebieten anzunehmen, in denen sie oder die von ihnen beauftragten Subunternehmer über die Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen, um die übertragenen Aufgaben in der erforderlichen Qualität ausführen zu können.
- BDÜ-Mitglieder verpflichten sich zur kontinuierlichen Fortbildung
- und zur streng vertraulichen Behandlung von anlässlich eines Auftrages erhaltenen Informationen auch nach Beendigung des Auftrages.
- Die Förderung des Nachwuchses wird als besondere Aufgabe der BDÜ-Mitglieder gesehen.
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Quelle: www.bdue.de