Qualitätssicherung mit der Norm für Dolmetschdienstleistungen

Berufsverbände, Dienstleister, Unternehmen und weitere interessierte Kreise können auf den einschlägigen DIN-Internetadresse die Norm einsehen und kommentieren. Nach Ablauf dieser Frist werden die eingegangenen Kommentare vom zuständigen Arbeitssauschuss nach den vorgegebenen Regularien des DIN geprüft, um auf dieser Grundlage die Redaktion der endgültigen Fassung der Norm vorzunehmen. Wichtige Ziele der Norm sind: Qualitätssicherung, Markttransparenz und Festlegung von Mindestanforderungen an Konferenzdolmetschdienstleistungen.

Die Norm stellt hohe Anforderungen an Konferenzdolmetscher: Sie müssen in der Regel ein einschlägiges Hochschulstudium absolviert haben und sollten Mitglied in einem Berufsverband sein. Konferenzdolmetscher sind laut Norm mehr als Sprach-, Dolmetsch- und Kommunikationsexperten: Sie müssen für je nach Einsatz ihre Sach- und Fachkompetenz nachweisen. Dies ist ein Beitrag zur Qualitätssicherung für Unternehmen, die diese Experten beauftragen.

Erstmalig werden Konferenzdolmetschdienstleistungen – beinahe zeitgleiche mündliche Übertragung gesprochener Sprache von einer Sprache in eine andere – in einer eigenen DIN-Norm erfasst. Übersetzungsdienstleistungen – schriftliche Übertragung von Texten von einer Sprache in eine andere – sind durch die  DIN EN ISO 17100  Übersetzungsdienstleistungen geregelt, die dieses Jahres erschienen ist. Einen ausführlichen Artikel über die neue Norm finden Sie in der Fachzeitschrift  MDÜ 2/2016. 

Link zum Normentwurf DIN 2347

Link zur Kurzübersicht über die DIN EN ISO 17100

 


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