BDÜ fordert Überarbeitung der länderübergreifenden KMK-Rahmenvereinbarung sowie der einzelnen Prüfungsordnungen / Harmonisierung auch vor dem Hintergrund des neuen GDolmG notwendig / Praxisbezug: Expertise der Berufs- und Fachverbände nutzen
Neben einem einschlägigen Hochschulstudium gilt in Deutschland alternativ auch eine Staatliche Prüfung im Übersetzen, Dolmetschen bzw. Gebärdensprachdolmetschen als qualifizierender Abschluss, vor allem für berufliche Quereinsteiger oder bei Sprachkombinationen, für die es in Deutschland keine Studienangebote gibt. Sie bildet eine Grundlage für die sogenannte allgemeine Beeidigung bzw. Ermächtigung und damit die Tätigkeit für die Justiz und andere Behörden. Vor dem Hintergrund des Ende 2019 verabschiedeten und zum 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Gerichtsdolmetschergesetzes (GDolmG), das bundesweit einheitliche Voraussetzungen für die Beeidigung von Dolmetschern festlegt, ist folglich auch eine Angleichung und Aktualisierung der von den Bundesländern geregelten Staatlichen Prüfungen angezeigt.
Ausgehend von der derzeit sehr uneinheitlichen Situation bzgl. der Prüfungsangebote und -inhalte in den Bundesländern fordert der BDÜ daher in seinem soeben veröffentlichten Positionspapier einerseits eine stärkere Harmonisierung über die von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossene Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Prüfungen. Im Zuge dessen müssen andererseits aber vor allem die Prüfungsordnungen selbst dringend fachlich sowie im Hinblick auf die aktuellen Anforderungen an die Berufe und die Einsatzgebiete überarbeitet werden. Die Einbindung der Berufsverbände in diesen Aktualisierungsprozess stellt sicher, dass sowohl der fachliche und wissenschaftliche Aspekt berücksichtigt als auch der Praxisbezug hergestellt wird.