Stellungnahme des BDÜ zum Gesetzentwurf für die Vergütung der Übersetzer bei Gericht vor dem Rechtsausschuss des Bundestags

Experten hatten am Mittwoch, 13. März 2013, in einer Anhörung des Rechtsausschusses zu mehreren Vorlagen zum Justizkostenrecht Stellung bezogen. Der Berater Prof Prof. Dr. Christoph Hommerich, Dr. Dirk Bahrenfuss, Justizministerium Schleswig-Holstein, und André Lindemann, Präsident des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ), äußerten sich kritisch zu den Bedingungen für Dolmetscher und Übersetzer im Rahmen der Novellierung des JVEG.

Nachfolgend die Erklärung von André Lindemann, Präsident des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ), anlässlich der öffentlichen Anhörung am 13. März 2013 im Rechtsauschuss des Deutschen Bundestages zur Novellierung des JVEG:

Verehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

 ich bedanke mich für die Gelegenheit, als Vertreter der Dolmetscher und Übersetzer zur geplanten Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes Stellung beziehen zu können.

 Die Zeit ist kurz und so will ich mich auf einige Punkte in den schriftlichen Stellungnahmen von Dr. Bahrenfuss und Prof. Hommerich beschränken.

 1. Abschlag für Justiz- und Strafverfolgungsbehörden als so genannter Großauftraggeber und die Vergütungsverein-barungen nach § 14 JVEG:

 Hier stimme ich Herrn Prof. Hommerich ausdrücklich zu, dass eine solche doppelte Rabattierung absolut nicht marktüblich ist und nur dazu dient, staatlicherseits Dumpingpreise durchzusetzen, die dann als angeblich „marktüblich“ auch noch für eine jetzt beabsichtigte weitere Absenkung der Übersetzungshonorare herhalten sollen.

In der Konsequenz dürften dann keine Vergütungsvereinbarungen nach § 14 JVEG mehr angeboten werden, zumal diese grundsätzlich einen Anspruch auf Heranziehung ausschließen.

 Zugleich wird bisher vom Gesetzgeber eine durchweg persönliche Heranziehung der über 20.000 im nationalen Verzeichnis eingetragenen Dolmetscher und Übersetzer abgelehnt und die Behörden wählen lieber den für sie bequemeren Weg über Vermittlungsagenturen. Dadurch gehen dem Einzelübersetzer nochmals bis zu 50 % der ihm für die erbrachte Leistung zustehenden Vergütung verloren. Von einem auskömmlichen Einkommen kann dann nicht mehr die Rede sein.

 Ein Viertel der Übersetzer erzielt einen Jahresumsatz von unter 17.500 Euro und liegt somit im Alter der Gesellschaft auf der Tasche, weil eine auch von uns durchaus befürwortete Altersvorsorge davon schlichtweg nicht zu bezahlen ist.

 2. der Begriff der besonderen Erschwernis bei „selten vorkommenden Fremdsprachen“:

 Wir stimmen zu, dass der im Gesetzentwurf der Bundesregierung gewählte Begriff der Seltenheit zu unbestimmt ist und hatten deshalb bereits im Vorfeld empfohlen, die besondere Erschwernis durch den Grad der Erschlossenheit einer Sprache – also auch die Verfügbarkeit von Hilfsmitteln wie Wörterbüchern, und entsprechende Unterschiede in den Rechtsordnungen zu konkretisieren.

 3. Herr Dr. Bahrenfuss meint, dass Übersetzer bei häufiger Heranziehung die juristischen Fachbegriffe kennen und bei der Übersetzung von gleichartigen Urkunden (z. B. 19 Scheidungsurteilen) diese immer wieder verwenden und schließt daraus, dass für den zweiten Vergütungssatz schon deshalb nur eine moderate Anhebung gegenüber dem Grundhonorar – und somit letztlich eine Absenkung gegenüber der bisherigen Vergütung, in Frage komme.

 Mit Verlaub, aber diese Feststellung geht weit an der Realität vorbei: Es gibt kaum eine häufige Heranziehung einzelner Übersetzer durch die Justiz und zur Verwendung gleichartiger Urkunden sei gesagt: Ich habe in meiner mehr als 20-jährigen Praxis für die Justiz erst eine Scheidungsurkunde übersetzt!

 4. Vergütungsstufen für Übersetzer: Hier verweise ich auf die Stellungnahme von Herrn Prof. Hommerich, welcher dort unter 3a) die fehlende Nachvollziehbarkeit der Ableitung der Zeilensätze bemängelt. Das Grundhonorar kann nur nach dem erhobenen marktüblichen Satz für rechtssichere/publikationsreife Übersetzungen (hoher Qualität) festgesetzt werden, der erhöhte Satz muss darauf aufbauend die besonderen Erschwernisse und entsprechende Zuschläge berücksichtigen.

 5. Es fehlen im Gesetzentwurf weiterhin marktüblich berechnete Zuschläge für die Arbeit an Wochenenden, Feiertagen sowie zur Nachtzeit für Dolmetscher wie für Übersetzer.

 6. Gern stellen wir Ergebnisse eigener Erhebungen zur marktüblichen Ausfallentschädigung für Dolmetscher sowie zu den Folgen der Auseinandersetzungen über die Vergütung für Übersetzungen mit erheblich erhöhtem Schwierigkeitsgrad zwischen Übersetzern und Justizbehörden zur Verfügung.

 Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

 der Zugang zum und die Teilhabe am Recht sind wesentliche Prinzipien unseres Rechtsstaats, in welchem jedem Bürger Zugang zum Recht unabhängig davon gewährt wird, welche Hautfarbe, welche Religion, welchen sozialen Status, welches Geschlecht, welche sexuelle Ausrichtung, welche körperlichen Einschränkungen oder welche Sprachkenntnisse der oder die Betroffene hat.

Von der Qualität der Arbeit des Gerichtsdolmetschers oder -übersetzers kann ein Freispruch oder eine Verurteilung abhängen. Jeder Fehler kann schwerwiegende Folgen haben.

 Deshalb bitte ich diesen Ausschuss und den Bundestag, die Verfahrensrechte der Betroffenen nicht auf dem Altar der Sparzwänge zu opfern und den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf entsprechend zu korrigieren.

Im Übrigen verweise ich abschließend noch auf die eingereichte Petition der Verbände zur Erhöhung der Vergütung für Dolmetscher und Übersetzer vom 15.11.2012 mit der Nummer 37857.

 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 Videomitschnitt in Mediathek des Bundestags

 Ein Videomitschnitt der dreistündigen Ausschusssitzung steht in der Mediathek des Deutschen Bundestags unter folgendem Link zur Verfügung:

http://dbtg.tv/cvid/2219511

Um Dolmetscher und Übersetzer geht es an folgenden Stellen: Prof. Hommerich ab 00:05:35, Dr. Bahrenfuss ab 00:17:45, Lindemann ab 01:12:30.

 Quellen: BDÜ, Deutscher Bundestag 14.3.2013

 


Dolmetscher Übersetzer

Qualifizierte Sprachexperten für mehr als 80 Sprachen und viele Fachgebiete

Seminar-
Angebot

Fachliche und unternehmerische Qualifikation überall in Deutschland

nach oben

mybdue twitter facebook linkedin youtube
×