Stellungnahme des BDÜ zur JVEG-Vergütung

Verband nimmt an Beiratsgesprächen im BMJV teil / Positionspapier veröffentlicht

Am vergangenen Donnerstag hatte Vizepräsidentin Dr. Thurid Chapman als BDÜ-Vertreterin im Sachverständigen-Beirat Gelegenheit, im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Position des Verbandes im Hinblick auf eine kommende Novellierung der Vergütungsregelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) zu erläutern. Der BDÜ plädiert hier in erster Linie für eine Streichung des § 14, der nach einhelliger Meinung auch anderer Dolmetscher- und Übersetzerverbände eine deutlich qualitätsmindernde Preiserosion bei den Leistungen für Justiz- und Polizeibehörden zur Folge hat und an anderer Stelle gewährte Honorarerhöhungen wieder zunichtemacht. In der Konsequenz führe die Anwendungspraxis des § 14 mit seinen den ursprünglichen Intentionen des Gesetzgebers zuwiderlaufenden Bedingungen dazu, dass immer mehr qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer keine Möglichkeit mehr sehen, ihre Tätigkeit innerhalb der Bedingungen der Rahmenvereinbarung wirtschaftlich angemessen auszuüben und infolgedessen die Qualität der Verdolmetschungen und Übersetzungen in der Justiz leidet.

Die Inhalte der Stellungnahme des BDÜ sind auch im Positionspapier „Zu den Vergütungsregelungen für Dolmetscher und Übersetzer im JVEG“ zusammengefasst.


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