Stellungnahme zur digitalen Dokumentation in strafgerichtlichen Hauptverhandlungen

BDÜ positioniert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung / Besonderheiten bei Hinzuziehung von Dolmetschern zu den Verfahren / Infoveranstaltung geplant

Fristgerecht zum 17. Februar hat der BDÜ seine Stellungnahme zum Entwurf des geplanten Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG) beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) eingereicht. Mit dem Gesetz soll die Grundlage für eine digitale Inhaltsdokumentation der erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten geschaffen werden. Dazu soll die Hauptverhandlung ab 2026 bzw. 2030 in Bild und Ton aufgezeichnet und automatisiert transkribiert werden. Wie in allen anderen Verfahrensarten in Deutschland und in den allermeisten Mitgliedsstaaten der EU in Strafverfahren bereits üblich, soll den Verfahrensbeteiligten damit ein verlässliches, objektives und einheitliches Hilfsmittel für die Aufbereitung des Geschehens in der Hauptverhandlung zur Verfügung gestellt werden.

In seiner 7 Seiten umfassenden Stellungnahme geht der BDÜ ausführlich auf die Besonderheiten ein, die bei einer Beteiligung von Dolmetschern an den Verfahren sowohl im Gesetz als auch bei den Vorgaben zu dessen Umsetzung in den Bundesländern aus Verbandssicht berücksichtigt werden müssen. Dabei wird zunächst auf die Unterschiede zwischen einer schriftlich ausgearbeiteten juristischen Fachübersetzung und der Verschriftlichung von mündlich verdolmetschten Aussagen hingewiesen (zur Verfügung stehende Zeit und Hilfsmittel, Recherchemöglichkeiten etc.). Diesbezüglich bedarf es auch klarer Regelungen, durch wen eine etwaige Überprüfung der Dolmetschleistung erfolgen soll –  verfahrensstrategische Erwägungen dürfen nicht zu einer Abqualifizierung der Verdolmetschung per se führen. Daher kann eine solche Überprüfung nur durch fachlich kompetente, also translationswissenschaftliche Sachverständige erfolgen. Des Weiteren beschreibt das Papier die bei einer Verdolmetschung zu berücksichtigenden Besonderheiten im Hinblick auf Ton-, Bild- und Transkriptionstechnik, auf sonstige technische und organisatorische Vorgaben u. a. zum Schutz der Hörgesundheit der Dolmetscher sowie auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Dolmetschern. Der BDÜ fordert den Gesetzgeber auf, bei der geplanten Video- und Audio-Aufzeichnung von Hauptverhandlungen, so denn eine Verdolmetschung erfolgt, für entsprechende Rahmenbedingungen zu sorgen; daher sind Dolmetscher auch unbedingt in die Pilotphasen bei der Umsetzung des Gesetzes einzubeziehen.

Für seine Mitglieder plant der BDÜ bei Bedarf eine Online-Informationsveranstaltung zu diesem Thema. Sachfragen dazu werden im internen Forum MeinBDÜ gesammelt; der Termin wird ebenfalls dort bekannt gegeben.

Weiterführende Informationen:

Referentenentwurf des BMJ zum geplanten Gesetz (22.11.2022)

Stellungnahme des BDÜ zum Referentenentwurf (17.02.2023)

Weitere Informationen des BMJ zum Gesetzesvorhaben


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