Stellungnahme zur Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit

BDÜ positioniert sich zum BMJ-Referentenentwurf des Justizstandort-Stärkungsgesetzes / privatrechtliche Wirtschaftsstreitigkeiten sollen auch auf Englisch verhandelt werden können / Hinzuziehung von qualifizierten Dolmetschern und Übersetzern bleibt unerlässlich

Fristgerecht zum 2. Juni hat der BDÜ seine Stellungnahme zum Entwurf des geplanten Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz) beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) eingereicht.

Zu dem Gesetzesvorhaben schreibt das Ministerium auf seiner Website: „Deutschland ist ein bedeutender Wirtschaftsstandort in Europa und in der Welt. Die Geschäftsbeziehungen der in Deutschland tätigen Unternehmen sind vielfältig und international. Das führt zwangsläufig zu Wirtschaftsstreitigkeiten, die in Zeiten globaler Lieferketten und internationalen Warenverkehrs häufig auch Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen verschiedener Staaten betreffen.“

Mit dem geplanten Gesetz soll den Bundesländern zum einen die Möglichkeit gegeben werden, bestimmte landgerichtliche Wirtschaftssachen auf Englisch zu verhandeln (Commercial Chambers). Zum anderen sollen Commercial Courts eingerichtet werden können, vor denen Parteien privatrechtlicher Wirtschaftsstreitigkeiten Verfahren ab einem Streitwert von 1 Million Euro – je nach Vereinbarung der Parteien – vollständig in deutscher oder englischer Sprache führen können. Dies soll einerseits die Landgerichte entlasten und andererseits dazu anregen, dass mehr Verfahren an den ordentlichen Gerichten statt an Schiedsgerichten verhandelt werden.

In seiner 6 Seiten umfassenden Stellungnahme geht der BDÜ insbesondere auf die Implikationen der Einführung von Englisch als Verfahrenssprache ein. Dabei verweist er bezüglich der im Entwurf genannten Kompetenzentwicklung der Gerichte selbst auf generelle Überlegungen zu den notwendigen Kompetenzen der englischen Sprache – die weltweit in mehreren Dutzend Ländern Amtssprache ist! – und der entsprechenden Vergleichung der unterschiedlichen Rechtssysteme in diesen Ländern. Zudem fordert er bei der nach wie vor unerlässlichen Hinzuziehung qualifizierter Dolmetscher und Übersetzer, die einschlägigen Standards zu berücksichtigen und die Bedingungen – wie z. B. eine angemessene Vergütung nach JVEG – klar zu definieren.

Der Verband positioniert sich klar gegen die vorgesehene Möglichkeit, dass Urteile der Commercial Courts in englischer Sprache, die ins Deutsche zu übersetzen sind, von den Gerichten selbst übersetzt werden. Das Kriterium der (vermeintlichen) Kostenersparnis durch den Wegfall von Übersetzungen oder Verdolmetschungen darf bei diesem Gesetzesvorhaben nicht ausschlaggebend sein, wenn dadurch der Zugang zur Justiz und die Transparenz der Gerichte und deren Urteile gefährdet werden.

Weiterführende Informationen:

Referentenentwurf des BMJ zum geplanten Gesetz (25.04.2023)

Stellungnahme des BDÜ zum Referentenentwurf (02.06.2023)

Weitere Informationen des BMJ zum Gesetzesvorhaben


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