Video- und Telefondolmetschen rückt verstärkt in den Fokus

Berufsverbände vernetzen sich auch international und plädieren für stärkeres Qualitätsbewusstsein

Das sogenannte Remote Interpreting, also das Dolmetschen via Telefon- oder Videoverbindung, findet immer weitere Verbreitung. Nicht nur Ämter oder Kliniken nutzen zunehmend die moderne Technik, inzwischen führen sogar Justiz- und Strafvollzugsbehörden nach ersten Pilotphasen entsprechende Modelle ein. Bei allen Vorteilen wie schnelle – oder überhaupt – Verfügbarkeit der Dolmetscher, insbesondere auch solcher für wenig verbreitete Sprachen, dürfen die kommunikativen Nachteile dieser Art des Dolmetschens und die Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen unter solchen erschwerten Umständen nicht außer Acht gelassen werden. Diese sind im Positionspapier des BDÜ „Zum Telefon- und Videodolmetschen im Gemeinwesen und im Gesundheitswesen“ übersichtlich zusammengefasst, auf das beispielsweise die Schweizerische Interessengemeinschaft für interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln INTERPRET vor Kurzem u. a. in ihrem Newsletter erneut hingewiesen hat. Auch zum Ausschuss für Community Interpreting (AfCI) des österreichischen Schwesterverbandes UNIVERSITAS Austria bestehen Kontakte. Nur zwei von vielen Fäden bei der Vernetzung der Berufsverbände und verschiedener Initiativen im Sinne der Qualitätssicherung von Dolmetschleistungen im Gemein- und Gesundheitswesen (mehr dazu auch im Heftschwerpunkt des MDÜ 2/18).

Fazit: In bestimmten Settings können Video- und Telefontechnik durchaus probate Hilfsmittel sein. Eine Verständigung mittels möglichst qualifizierter Dolmetscher ist – gerade in dringenden Fällen – immer besser, als wenn die Beteiligten überhaupt nicht miteinander kommunizieren können. In allen für Leib und Leben sowie rechtlich bzw. verfahrensrelevanten und einigermaßen planbaren Situationen ist jedoch die Vor-Ort-Verdolmetschung vorzuziehen. Entscheidend ist unabhängig davon, wo das Gespräch stattfindet, aber vor allem auch die fachliche Qualifikation der dolmetschenden Person. Das können weder Angehörige noch sonstige Laien – sei dies Klinik- bzw. Amtspersonal, seien es andere ehrenamtliche Laiensprachmittler – gewährleisten. In Sprachen, für die nicht ausreichend ausgebildete und qualifizierte Dolmetscher zur Verfügung stehen, muss zumindest eine grundsätzliche berufsethische Sensibilisierung für diese verantwortungsvolle Tätigkeit erfolgen, damit ein Mindestmaß an Qualität gegeben ist (siehe BDÜ-Angebote zur Basis-Sensibilisierung von Laiendolmetschern, mit denen insbesondere Ämter und sonstige auf diesem Gebiet tätige Einrichtungen unterstützt werden können). Dringender Klärung allein schon aus Sicherheitsgründen bedarf nicht zuletzt auch die Finanzierungsfrage.


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