Für Dolmetscher und Übersetzer relevant: Elektronischer Rechtsverkehr und Ferndolmetschen / Stellungnahme zum Referentenentwurf eingereicht
Nachdem in diesem Jahr schon einige Gesetzgebungsverfahren zur Digitalisierung in der Justiz auf den Weg gebracht wurden (siehe auch BDÜ-Positionen dazu), die teils kurz vor dem Abschluss stehen bzw. bereits beschlossen wurden, liegt nun ein vermutlich letzter Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium (BMJ) zu diesem Themenkomplex vor. Dieser soll offenbar die an anderen Stellen noch offen gebliebenen Punkte „nachjustieren“: Ziel des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz ist es laut BMJ, die in den vergangenen Jahren angestoßenen Reformen – mit Blick auf die Anforderungen der Digitalisierung und auf die Erfordernisse der Praxis – weiterzuentwickeln.
Berufsbezogene Aspekte: Elektronischer Rechtsverkehr und Ferndolmetschen
Die Vorschläge im Referentenentwurf beziehen sich auf zahlreiche, verschieden gelagerte Aspekte in einer ganzen Reihe unterschiedlicher Gesetze und Verordnungen. In seiner Stellungnahme, zu der der BDÜ seitens des BMJ eingeladen worden war und die fristgerecht am 28. November 2023 eingereicht wurde, nimmt der Verband zu den zwei Aspekten Stellung, die direkt die Berufsausübung von Dolmetschern und Übersetzern in der Justiz betreffen: zum einen die Rechtsanpassungen im Bereich des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) und zum anderen das Ferndolmetschen bei Gericht und die dafür erforderlichen Bedingungen.
Bezüglich des ERV verweist der BDÜ darauf, dass zur Vermeidung eines Medienbruchs bei digitaler Aktenführung nicht nur Gerichte und Anwälte, sondern auch Dolmetscher und Übersetzer konsequent in diesen einbezogen werden müssen. Die technische Voraussetzung hierfür ist mit der Einrichtung des speziellen „Dolmetscher-eBO“, über das auch deren Berufsträgerschaft innerhalb des ERV erkennbar ist, bereits geschaffen. Dolmetscher und Übersetzer sollten nun konsequenterweise an allen entsprechenden Gesetzesstellen explizit benannt und die Kommunikation über das berufsträgerspezifische elektronische Postfach ins Gesetz integriert werden.
In Bezug auf das Ferndolmetschen bei Gericht geht es insbesondere um die Änderung im Strafverfahrensrecht, nach der künftig in Ergänzung des § 350 StPO Videokonferenztechnik bei der Revisionshauptverhandlung zum Einsatz kommen soll. Hier verweist der BDÜ noch einmal auf die bereits in verschiedenen anderen Stellungnahmen angemahnte Verantwortung des Gesetzgebers, durch Einhaltung der einschlägigen Normen sowie Implementierung entsprechender Arbeitsbedingungen sowohl die Qualität der Dolmetschleistungen als auch den Arbeitsschutz der Dolmetscher sicherzustellen. Nur so kann ein rechtssicheres Verfahren gewährleistet und die Gesundheit der Dolmetscher geschützt werden.
Weiterführende Informationen:
Referentenentwurf des BMJ zum geplanten Gesetz