Medienberichte über Schild in Kinderarztpraxis sorgen für heftige Reaktionen / BDÜ: „Nachvollziehbare Problematik“ / Politik muss endlich handeln
Darf eine Arztpraxis die Behandlung von Patienten – außer in Notfällen – ablehnen, wenn „eine Kommunikation aufgrund fehlender deutscher Sprachkenntnisse nicht möglich […] und auch kein Dolmetscher persönlich anwesend“ ist? Eine entsprechende Meldung sorgt gerade für heftige Reaktionen in den Medien im In- und selbst im Ausland. Für den BDÜ ist das Verhalten nachvollziehbar – und eine weitere Bestätigung für seine Forderung nach der längst überfälligen Verankerung qualifizierter Sprachmittlung im Gesundheitswesen als Kassenleistung, wie es die Regierung auch in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hat. Mehr zu den Hintergründen im MDÜ-Online-Beitrag Behandlung nur mit Deutschkenntnissen? Warum das nachvollziehbar ist – und warum die Politik hier am Zug ist sowie im ausführlichen Interview (u. a. mit Vorstellung des vom BDÜ vorgeschlagenen Modells für eine mögliche Umsetzung) im Beitrag Wann kommt das Gesetz.