Dolmetscher und Übersetzer im Einsatz besser schützen

BDÜ reicht Stellungnahme zu Gesetzentwurf ein / Staat trägt Verantwortung für Personen, die dem Gemeinwohl dienen

Mit dem Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten sollen Personengruppen, die sich ehrenamtlich, haupt- oder nebenberuflich in verschiedenen Bereichen für ein funktionierendes Gemeinwesen engagieren, besser geschützt werden. Dazu liegt ein entsprechender Entwurf vor, der aktuell im Bundestag beraten wird und zu dem der BDÜ Stellung bezogen hat. Um Dolmetscher und Übersetzer ausdrücklich mit einzubeziehen, fordert und begründet der Verband in seiner Stellungnahme an den Rechtsausschuss deren konkrete Benennung in einem eigenen Paragrafen.

Wie schon die Justizministerkonferenz festgestellt hat (siehe BDÜ-Meldung), gilt auch diese Berufsgruppe als besonders gefährdet und ist daher z. B. in Gerichtsverfahren oder bei Polizeieinsätzen – aber auch wenn sie im Auftrag anderer Behörden und Ämter bzw. Institutionen des Gemeinwesens – tätig wird, besser zu schützen. Folglich müssen auch Dolmetscher und Übersetzer in entsprechenden Gesetzen wie dem nun im Entwurf vorliegenden, aber beispielsweise auch demjenigen zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes explizit berücksichtigt werden.


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