GDolmG: Zwei Jahre längere Übergangsfrist für Beeidigungen

Update: Nach neustem Kenntnisstand sollen bestehende Beeidigungen bis 31.12.2026 gelten

Wie in unserer Meldung vor Kurzem (siehe unten) berichtet, steht das am 01.01.2023 in Kraft tretende Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) nach Einwänden bzgl. einiger wichtiger Punkte seitens des BDÜ e.V. wie auch der Justizministerkonferenz der Länder auf dem Prüfstand, insbesondere was die Übergangsfrist betrifft, bis zu der die derzeitige allgemeine Beeidigung von Dolmetschern nach Landesrecht gültig bleibt. Nach aktuellem Kenntnisstand zum – allerdings noch laufenden – Gesetzgebungs- bzw. Überprüfungsverfahren im Bundesjustizministerium soll diese Frist über den 12.12.2024 hinaus bis zum 31.12.2026 verlängert werden.

Siehe auch BDÜ-Meldung vom 26.08.2022.


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