Jobcenter: professionelle Verdolmetschung in der Beratung unverzichtbar

Integration von Migranten und Geflüchteten in den Arbeitsmarkt: Neue Studie des IAB der Bundesagentur für Arbeit offenbart große Herausforderungen durch Sprachbarrieren / BDÜ weist auf Bedeutung qualifizierter Dolmetscher und seine Forderungen an staatliche Institutionen hin

Das Fazit einer am 13. März veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeits- und Berufsforschung (IAB) lautet: Auch wenn fast alle dazu befragten Jobcenter der Kommunikation mit ihren Klienten ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen einen hohen Stellenwert beimessen, fehlen oft die dringend für die reibungslose Verständigung benötigten qualifizierten Dolmetscher. Dies ist gerade für in den Beratungsgesprächen mit Migranten und Geflüchteten besonders gefragte Sprachen der Fall. Der Text zur Vorstellung der Ergebnisse enthält auch Verweise auf eine ganze Reihe weiterer Studien zu dem Thema.

Aus der unter 256 Jobcentern durchgeführten Umfrage geht außerdem hervor, dass die für die Integration ins Erwerbsleben so wichtigen Gespräche häufig lediglich mithilfe von Kommunikationskrücken geführt werden: Entweder beherrschen einige Mitarbeiter der Jobcenter die jeweils andere Sprache – oder eine sogenannte Brückensprache wie Englisch oder Französisch – einigermaßen und führen das Gespräch in dieser Sprache. Angesichts der rechtlichen Komplexität sehen sie sich jedoch zum Teil der Gesprächsführung in dieser Form nicht gewachsen und empfinden dies als zusätzliche Belastung, wie eine österreichische Studie ergab. Oder aber man behilft sich mit Ehrenamtlichen aus Dolmetschpools von Kommunen oder Sozialverbänden, die zwar mehrsprachig sind, aber selten eine fundierte Dolmetschausbildung haben. Das Dolmetschen komplexer rechtlicher und fachlicher Sachverhalte, aber auch sensibler, ggf. schambehafteter Informationen aus der individuellen Lebenssituation ist schon in dieser Konstellation problematisch. Noch schwieriger wird es, wenn begleitende Angehörige oder Bekannte die Gespräche dolmetschen – teilweise sogar Kinder und Jugendliche (siehe BDÜ-Positionspapier). Unvermeidbar, dass dabei für beide Gesprächsparteien wichtige Informationen verloren gehen.

Für einen überwiegenden Teil der Jobcenter ist diese Situation offensichtlich unbefriedigend. In der Verantwortung steht hier allerdings die öffentliche Hand selbst: Zum einen dürfen staatliche Institutionen und in ihrem Auftrag handelnde Organisationen im Bereich Sprachmittlung nicht länger das Konzept des Ehrenamts oder ähnliche Strukturen fördern bzw. vermeintlich kostensparende Rahmenvereinbarungen nach dem umstrittenen § 14 JVEG schließen, zu deren Bedingungen professionelle Dolmetscher und Übersetzer schlicht nicht wirtschaftlich arbeiten können. Damit ist weder den zugewanderten Menschen noch den für deren Integration verantwortlichen Fachkräften, z. B. in den Jobcentern, geholfen. Abgesehen davon, dass ggf. elementare Rechtsansprüche nicht erfüllt werden (können), schadet der Staat insgesamt und längerfristig betrachtet sich und der Gesellschaft damit selbst (siehe BDÜ-Meldung). Zum anderen müssen aufseiten des Bildungswesens nicht nur die klassischen Studiengänge, sondern auch die sonstigen Qualifizierungs- und Prüfungsstrukturen (siehe dazu BDÜ-Forderungen) ausgebaut werden. Bereits länger in Deutschland lebende Zugewanderte mit entsprechenden Kenntnissen insbesondere stark nachgefragter Sprachen hätten so auch die Möglichkeit, einen anerkannten Abschluss zu erlangen und offiziell einem steuer- und sozialabgabenpflichtigen Beruf nachzugehen. Womit sich der Kreis der Integration ins Erwerbsleben schließen ließe – win-win nicht nur für die Jobcenter!


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