JVEG: Kostenrechtsänderungsgesetz auch vom Bundesrat verabschiedet

Neue Honorarsätze ab 1. Januar 2021 fürs Dolmetschen und Übersetzen in der Justiz

Am Freitag, 18. Dezember 2020, hat nun das Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG 2021) nach dem Bundestag (s. BDÜ-Meldung) auch den Bundesrat passiert. Damit kann es nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
[Nachtrag Januar 2021: Das Gesetz wurde inzwischen vom Bundespräsidenten unterzeichnet und am 29.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.]

Dementsprechend ändern sich die Honorarsätze im Justzivergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) ab dem neuen Jahr. Die Anpassungen für das Dolmetschen und Übersetzen in der Justiz hat der BDÜ in einer Handreichung (letztmals aktualisiert 06.03.2021) übersichtlich zusammengestellt.


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