Neue Honorarsätze ab 1. Januar 2021 fürs Dolmetschen und Übersetzen in der Justiz
Am Freitag, 18. Dezember 2020, hat nun das Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG 2021) nach dem Bundestag (s. BDÜ-Meldung) auch den Bundesrat passiert. Damit kann es nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Dementsprechend ändern sich die Honorarsätze im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) ab dem neuen Jahr. Die Anpassungen für das Dolmetschen und Übersetzen in der Justiz hat der BDÜ in einer Handreichung übersichtlich zusammengestellt.