Neue Honorarsätze ab 1. Januar 2021 fürs Dolmetschen und Übersetzen in der Justiz
Am Freitag, 18. Dezember 2020, hat nun das Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG 2021) nach dem Bundestag (s. BDÜ-Meldung) auch den Bundesrat passiert. Damit kann es nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
[Nachtrag Januar 2021: Das Gesetz wurde inzwischen vom Bundespräsidenten unterzeichnet und am 29.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.]
Dementsprechend ändern sich die Honorarsätze im Justzivergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) ab dem neuen Jahr. Die Anpassungen für das Dolmetschen und Übersetzen in der Justiz hat der BDÜ in einer Handreichung (letztmals aktualisiert 06.03.2021) übersichtlich zusammengestellt.