Keine Übernahme der ISO-Norm 20771 zum juristischen Fachübersetzen ins DIN-Normenwerk

Stellungnahme des DIN-Normenausschusses

Nachdem in diesem Monat die internationale ISO-Norm 20771:2020 (Legal translation – Requirements) veröffentlicht wurde, hat sich der zuständige Unterausschuss Übersetzungsdienstleistungen des DIN-Normenausschusses Terminologie (NAT) als deutsches Spiegelgremium des für ISO 20771 zuständigen ISO-Komitees gegen die Übernahme ins deutsche Normenwerk ausgesprochen und empfiehlt auch Auftraggebern, von einer Anwendung der Norm in Deutschland abzusehen.

Nachdem bereits vor der Tagung des internationalen Normenkomitees im vergangenen Jahr in Ottawa, an der u. a. BDÜ-Bundesreferent für Normung (Übersetzen) Wolf Baur den Verband und die Interessen der Mitglieder vertrat, der DIN-Arbeitsausschuss gegen den Entwurf gestimmt hatte (wir berichteten), kommt die jetzige Ablehnung wenig überraschend. Die Stellungnahme im Wortlaut und mit entsprechender, in erster Linie auf einer Benachteiligung von freiberuflich tätigen Fachübersetzern fußender Begründung stellen wir hier bereit:

Stellungnahme (DE)
Stellungnahme (EN)


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