Regierungsentwurf zur JVEG-Novellierung große Enttäuschung

Marktgerechte Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern soll offenbar gekippt werden / Hauptforderung des BDÜ zur Streichung von § 14 nicht berücksichtigt

Nachdem das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) bereits im Dezember 2019 einen Referentenentwurf zur JVEG-Novellierung veröffentlicht hatte, zu dem der BDÜ und andere Berufsverbände zeitnah Stellung bezogen hatten (siehe BDÜ-Meldung vom 20.12.2019), legte die Bundesregierung am 16. September nun ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts vor, in dem auch die JVEG-Novellierung enthalten ist. Dieser weicht allerdings in wesentlichen Punkten vom o. g. Referentenentwurf des BMJV ab.

Denn darin werden die aus der Marktstudie gewonnenen Daten zu den marktüblichen Honoraren genauso ignoriert wie das Studienergebnis, dass erfolgreich im freien Markt agierende Dolmetscher und Übersetzer nicht dazu gezwungen werden, Rahmenvereinbarungen zu ihren Ungunsten einzugehen. Vor diesem Hintergrund ist es umso unverständlicher, dass man sich nicht zu der dringend erforderlichen Streichung von § 14 Rahmenvereinbarungen durchringen konnte, die in dem Referentenentwurf noch Eingang gefunden hatte. Die Streichung dieses Paragrafen war die zentrale Forderung des BDÜ, denn nur diese Streichung würde Honorarsicherheit für die für die Justiz arbeitenden Dolmetscher und Übersetzer bedeuten. Deutlich erkennbar ist das auch daran, dass der Regierungsentwurf genau diesen Schritt noch forciert und unverhohlen mit einem verstärkten Einfordern von Vergütungsvereinbarungen droht, wenn die Honorare mit dem im Markt durchschnittlich erzielbaren höheren Wert angesetzt werden (siehe Regierungsentwurf: S. 77 unten und S. 78).

Als Berufsverband und Interessenvertretung von mehr als 80 Prozent aller organisierten Dolmetscher und Übersetzer in Deutschland sieht der BDÜ hierin eine Geringschätzung der wertvollen Arbeit, die Übersetzer und Dolmetscher für die Justiz zur Sicherstellung von rechtsstaatlichen Verfahren leisten. Der Verband wird bis zur Abstimmung über den Regierungsentwurf in den Gremien in allen Gesprächen deutlich machen, welche Konsequenzen eine Novellierung des Gesetzes in dieser Form zur Folge haben kann.


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