Bundeswehrabzug aus Mali abgeschlossen / Schicksal von Dolmetschern und Übersetzern vor Ort unsicher / BDÜ fordert sofortige Schutzmaßnahmen sowie Rechtsgrundlage für künftige Gefahrenlagen
Anlässlich des gestern abgeschlossenen Truppenabzugs der Bundeswehr aus Gao bekräftigt der BDÜ erneut eindringlich seine Forderungen nach dem Schutz der Ortskräfte. Bereits bei Ankündigung der Aussetzung des Bundeswehreinsatzes in Mali im Rahmen der UN-Stabilisierungsmission MINUSMA im August 2022 hatte der Verband sich gemeinsam mit der Nichtregierungsorganisation Red T und weiteren Unterzeichnern in einem Offenen Brief an die Bundesregierung gewandt, um eine Wiederholung der Fehler in Afghanistan zu vermeiden (siehe BDÜ-Meldung).
Auf die Notwendigkeit, Ortskräfte wie Dolmetscher und Übersetzer im Dienste von Streitkräften, Institutionen der Katastrophenhilfe wie Entwicklungszusammenarbeit zu schützen, macht der BDÜ regelmäßig aufmerksam: Beispielsweise in einer gemeinsamen Resolution der FIT-Verbände im Jahr 2014 anlässlich des damals in Berlin ausgerichteten Weltübersetzungskongresses. Oder auch im Rahmen des Abzugs der internationalen Truppen aus Afghanistan, wo auch über zwei Jahre später noch immer Ortskräfte auf die ihnen versprochene sichere Ausreise warten.
Gerade Dolmetscher und Übersetzer werden von einigen politischen Akteuren der jeweiligen Krisenregion allein aufgrund ihrer Tätigkeit als Verräter betrachtet, unabhängig vom diplomatischen Ansehen Deutschlands vor Ort. Ortskräfte riskieren mit ihrer Arbeit also immer ihr Leben und das ihrer Familie.
Die Situation in Mali gibt auch nach dem nun erfolgten vollständigen Truppenabzug Anlass zur Sorge um die Sicherheit der zurückbleibenden Ortskräfte. Daher wiederholt der BDÜ seine bereits mehrfach gestellten Forderungen zu deren Schutz und ergänzt sie – u. a. aufgrund der Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss des Bundestags zu Afghanistan – um weitere, auch im Hinblick auf künftige Einsätze und daraus entstehende Gefahrenlagen (siehe auch BDÜ-Meldung vom 22. November). Für eine geplante und rechtzeitige sichere Ausreise von Ortskräften und deren Familien oder im Notfall deren Evakuierung ist eine bürokratische Vereinfachung des Ortskräfteverfahrens sowie eine zeitlich unbefristete und nicht ortsgebundene Rechtsgrundlage notwendig. Die Forderungen sind in dem soeben veröffentlichten Positionspapier zusammengefasst.
Die Gefährdungslage von Ortskräften kommt zudem immer wieder im Austausch mit Bundestagsabgeordneten zur Sprache: Auch beim Bundesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im November z. B. machte die politische Geschäftsführerin des Verbands Elvira Iannone u. a. Luise Amtsberg, Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik, sowie den Co-Parteivorsitzenden Omid Nouripour auf die aktuelle Situation in Mali und die Gefährdung von Ortskräften aufmerksam. Außerdem erhielten die betroffenen Bundesministerien und weitere Institutionen ein Schreiben des Verbands mit den im Positionspapier genannten Forderungen.