BDÜ im Gespräch mit Bundesjustizminister Marco Buschmann

Für Dolmetscher und Übersetzer relevante Themen angesprochen: nächste JVEG-Novellierung und Videokonferenztechnik in Verfahren der Zivil- und Fachgerichtsbarkeiten

Um rechtspolitische Themen wie Scheinselbstständigkeit, Bürokratieabbau oder den Artificial Intelligence Act der EU ging es am 26. Juni im Gespräch der BVMW-Mittelstandsallianz mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).

Im Rahmen des Gesprächs konnte die neue Politische Geschäftsführerin des BDÜ Elvira Iannone wichtige Punkte für die vom Verband vertretene Berufsgruppe zur Sprache bringen: So stellte sie zunächst den Bezug zwischen Untervergabe von Aufträgen für die Justiz und Scheinselbstständigkeit her und wies darauf hin, wie eine persönliche Ladung dem entgegenwirkt. Dann führte sie die aktuellen Gesetzgebungsverfahren an, von denen allgemein beeidigte Übersetzer und Dolmetscher betroffen sind, konnte aus Zeitgründen jedoch nur zwei Punkte ausführen.

Zum einen müsse die nächste Novellierung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) angesichts der langen Dauer des Verfahrens noch in diesem Jahr angestoßen werden. Dabei sei auf eine – wie schon bei der letzten Novellierung durch eine entsprechende Umfrage gestützte – marktgerechte Anpassung der Vergütungssätze zu achten. Weiter unterstrich sie das Festhalten des Verbands an seiner Forderung nach Streichung des umstrittenen § 14, der über Rahmenvereinbarungen eine deutliche Unterschreitung der JVEG-Sätze ermöglicht (siehe auch BDÜ-Meldung und Positionspapier Zum „Honorardumping“ durch § 14 JVEG und dessen Folgen). Zum anderen ging Iannone auf das Gesetzesvorhaben zum Einsatz von Videokonferenztechnik in den Verfahren der Zivil- und Fachgerichtsbarkeiten ein: Neben der notwendigen Verankerung im JVEG machte sie vor allem auf das Risiko der Gesundheitsgefährdung beim Dolmetschen durch eine unsachgemäße Anwendung aufmerksam und verwies dabei auf Erfahrungswerte beim Europäischen Parlament. Da Selbstständige keine Möglichkeit haben, eine Gefährdungsbeurteilung einzufordern – wie es das Recht von Arbeitnehmern ist – und Normen nicht in Gesetzen festgehalten werden können, bat sie den Minister um eine Lösung zum Schutz der Hörgesundheit und damit auch der Arbeitsfähigkeit von Dolmetschern und in Folge auch der Justiz (siehe auch Stellungnahme des BDÜ zum geplanten Gesetz).

Die Ausführungen der Politischen Geschäftsführerin des BDÜ stießen bei Minister Buschmann auf sichtliches Interesse.


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