Deutscher Anwaltstag 2024 in Bielefeld: Digitalisierung und Anpassung Anwaltshonorare (RVG) / BDÜ betont erneut Bedeutung von Dolmetschern und Übersetzern in mehrsprachigen Verfahren und macht sich für Berufsstand stark
Der diesjährige Deutsche Anwaltstag (DAT, ab 3. Juni virtuell, vom 5. bis 7. Juni in der Stadthalle Bielefeld) stand ganz im Zeichen von Digitalisierung und KI. Eine weitere Gelegenheit für den BDÜ, auf die Bedeutung und die Belange von für die Justiz tätigen Dolmetschern und Übersetzern hinzuweisen. So war auch die Politische Geschäftsführerin des Verbands Elvira Iannone vor Ort und führte – den Messestand des BDÜ Nordrhein-Westfalen als „Homebase“ nutzend – zahlreiche Gespräche.
Eröffnet wurde der Präsenzteil des 75. DAT am 5. Juni von der Präsidentin des ausrichtenden Deutschen Anwaltvereins (DAV) Edith Kindermann, die mit Bezug auf das Motto „Digitale Welt“ betonte, dass dieses Thema nicht nur durch die juristische Brille betrachtet werden dürfe, sondern als gesamtgesellschaftliches Phänomen in den Blick genommen werden müsse. Dafür plädierte auch Bundesjustizminister Marco Buschmann, der sein Grußwort auf 75 Jahre Grundgesetz fokussierte: Als Grundlage des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates habe dieses bewährtermaßen für die Überwindung zahlreicher Krisen der Vergangenheit gesorgt und sei auch das beste Fundament, um die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen – nicht zuletzt im Hinblick auf die erschreckenden, viele Menschen zu Recht verunsichernden Ereignisse in jüngster Zeit – zu meistern. (Siehe auch Bericht zur DAT-Eröffnung im Anwaltsblatt.)
Des Weiteren kündigte Buschmann in seiner Rede eine Erhöhung der Anwaltsgebühren an. Gemäß Legal Tribune Online (LTO) sollen neben der Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) auch die Honorarsätze nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) für Sachverständige und Gerichtsdolmetscher und die Honorare für Notare nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) steigen (siehe LTO-Beitrag).
Die in seiner Rede getroffene Aussage des Bundesjustizministers „Rechtsstaat ist Berufung, aber auch Beruf. Und von einem Beruf muss man qualifikationsadäquat leben können.“ nahm Elvira Iannone denn auch zum Anlass, um mit allen anwesenden politischen Gesprächspartnern über die Anpassung der Honorare für Dolmetscher und Übersetzer im Rahmen einer JVEG-Novellierung zu sprechen und auf die weitreichenden – auch gesamtgesellschaftlichen – Folgen des § 14 JVEG (Rahmenvereinbarungen) hinzuweisen (siehe BDÜ-Meldung), dessen Streichung der Verband daher weiterhin eindringlich fordert.
Zudem knüpfte Iannone an frühere Gesprächsfäden zu laufenden, die Justiz betreffenden Gesetzgebungsverfahren – wie die weitere Digitalisierung der Justiz oder der Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit – an. Darüber hinaus sprach sie mit Staatssekretär Mathias Weilandt vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über den von seinem Haus initiierten Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Sprachmittlern.
Foto: Bundesjustizminister Marco Buschmann bei seinem Grußwort zur Eröffnung des 75. Deutschen Anwaltstags in Bielefeld; © Elvira Iannone für BDÜ e.V.