Kritische Entwicklungen bei der Umsetzung in Landesrecht und zum Gebärdensprachdolmetschen angesprochen
Am 25. Juli konnte die Politische Geschäftsführerin des BDÜ Elvira Iannone gemeinsam mit Bundesreferent Public Affairs Ralf Lemster bei einem Arbeitstreffen im Bundesministerium der Justiz (BMJ) einige kritische Entwicklungen bei der Umsetzung des seit 1. Januar geltenden Gerichtsdolmetschergesetzes (GDolmG) in Landesrecht ansprechen. Dabei kam insbesondere die unterschiedliche Auslegung der für eine Beeidigung anzuerkennenden Prüfungen und (akademischen) Abschlüsse sowie das Streichen der im GDolmG festgelegten Übergangsfrist für die Erneuerung von bereits nach Landesrecht erteilten Beeidigungen (bis 31.12.2026, siehe BDÜ-Meldung) in einzelnen Bundesländern zur Sprache.
Auf verschiedene problematische Punkte wie die genaue Benennung der anzuerkennenden Prüfungen und die fehlende beziehungsweise unzureichende Prüfinfrastruktur in den Bundesländern hatte der BDÜ bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes u. a. in einem Positionspapier aufmerksam gemacht, da diese dem Ziel der bundesweiten Harmonisierung der Voraussetzungen für die Beeidigung mit hohen Qualitätsstandards zuwiderlaufen. Zudem blenden sie zum Teil bisherige Qualifizierungswege aus, was zu einem eklatanten Defizit an qualifizierten Kräften zu führen droht. Der BDÜ setzt sich deshalb für einen qualitätssichernden Bestandsschutz ein (siehe auch erste Forderung im Positionspapier), der die bisherige Qualifizierungsrealität stärker berücksichtigt.
Weiter konnten die BDÜ-Vertreter noch einmal die Position des Verbands zum Gebärdensprachdolmetschen (GSD) verdeutlichen. Hier wurde bereits in einem konstruktiven Austausch nach möglichen Lösungen gesucht.
Der Hoffnung auf eine grundlegende Novellierung des Gesetzes wurde allerdings eine Absage erteilt; umso mehr sind nun die BDÜ-Vertreterinnen und -Vertreter in den Landesverbänden gefordert, im Rahmen der konkreten Umsetzung auf Landesebene zu vernünftigen und praktikablen Lösungen zu kommen. Ebenso wichtig ist jedoch auch das Signal aus dem Bundesministerium, die Gespräche – auch zu weiteren die Justiz betreffenden Themen – auf jeden Fall fortzusetzen.